Gebühren beim Immobilienerwerb in der Türkei: So viel müssen Sie einplanen
Der Traum vom eigenen Haus oder einer Wohnung in der Sonne der Türkei ist für viele Menschen ein reizvolles Ziel. Doch neben dem Kaufpreis selbst fallen beim Immobilienerwerb in der Türkei , wie in Deutschland auch, diverse Gebühren an, die Sie unbedingt in Ihre Finanzierung einplanen sollten.
Welche Gebühren fallen beim Immobilienkauf in der Türkei an?
- Grunderwerbsteuer: 4% des im TAPU-Büro angegebenen Immobilienwerts
- Katastersteuer: Ca. 0,25% des Kaufpreises
- Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch: ca. 55 €
- Notarkosten: Ca. ca. 340 €
- Immobilienbewertungsbericht: Ca. 720 € – 935 €
- Kapitalkosten: ca. 72 € – 205 € – je nach Art der Transaktion
- Maklergebühr: 3% – 6% + Mehrwertsteuer des Kaufpreises (vom Käufer zu zahlen)
- DASK-Versicherung: Obligatorische Erdbebenversicherung, ca. 50 € pro Jahr (abhängig von der Größe der Immobilie)
Weitere mögliche Kosten:
- Möblierung: Falls Sie die Immobilie unmöbliert kaufen
- Umzug: die Kosten variieren oder entfallen ganz
- Renovierung: Eventuell müssen Sie Renovierungsarbeiten in der Immobilie durchführen lassen.
- Steuern und Gebühren für Hausbesitzer: Jährliche Grundsteuer, eventuelle Wohngemeinschaftsgebühren, sowie Eigenverbrauch
Rechtlicher Hinweis:
Diese Informationen sind lediglich allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt, um spezifische Fragen zu Ihrem Fall zu klären.