Immobilienkauf und Aufenthaltsgenehmigung (IKAMET) in der Türkei:
Wichtige Punkte:
Der Kauf einer Immobilie in der Türkei und die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (IKAMET) sind zwei getrennte Prozesse und bedingen sich nicht gegenseitig.
Für die Beantragung eines IKAMETs sind folgende Unterlagen erforderlich:
Ein Reisepass, der mindestens 60 Tage über die Gültigkeitsdauer des IKAMETs hinaus gültig ist. (übersetzt und notariell beglaubigt)
Vier biometrische Fotos.
E-Devlet Registrierung
Srom- und/ oder Wasserrechnung
Nachweis einer türkischen Krankenversicherung
Tapu, bzw. Notariell beglaubigter Mietvertrag
Ggf. Rentenbescheid mit Apostille
Wichtig:
Ausländische Staatsbürger, die durch Immobilienerwerb die türkische Staatsbürgerschaft erlangen möchten, müssen seit 2024 mindestens 400.000 US-Dollar in eine Immobilie investieren. Die zuvor gültige Mindestsumme von 250.000 US-Dollar wurde angehoben.
Ebenfalls wurde die Mindestsumme für das Immobilien- Ikamet auf 200.000 US-Dollar angehoben.
Weitere Hinweise:
Für detaillierte Informationen und aktuelle Regelungen zum IKAMET und Immobilienerwerb in der Türkei empfiehlt es sich, die offizielle Website des türkischen Innenministeriums (https://icisleri.gov.ct.tr/) zu besuchen.
Es ist ratsam, sich bei Fragen oder Anliegen an einen professionellen Berater in der Türkei zu wenden.
Unsere professionelle Beratung erstreckt sich über den gesamten Kauf- Prozess, um sicherzustellen, dass unsere Kunden korrekte Informationen erhalten und gut informiert sind. Wir setzen uns dafür ein, Klarheit in diesem oft missverstandenen Bereich zu schaffen und stehen zur Verfügung, um alle Fragen unserer Kunden zu beantworten.
Diese Informationen sind lediglich allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt, um spezifische Fragen zu Ihrem Fall zu klären.
(unser Blog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)