Wichtige Informationen zum Mitnehmen Ihres Autos in die Türkei

  • Marion Budwig durch Marion Budwig
  • 7 Monaten vor
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Regeln für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen:
  • Zweck: Das Fahrzeug darf nur für den ursprünglich angegebenen Zweck genutzt werden. Vermietung, Verleih, Weitergabe oder Verkauf ohne Genehmigung sind verboten.
  • Nutzung: Nur berechtigte Personen (z.B. Ehepartner, Eltern, Kinder) dürfen das Fahrzeug nutzen.
  • Modifikationen: Änderungen an eingetragenen Fahrzeugteilen bedürfen der Genehmigung der Zollbehörde.
  • Aufenthaltsdauer: Nach 3 Monaten muss das Fahrzeug ausgeführt oder der Zollbehörde vorgeführt werden.
  • Mehrfache Einreise: Umgehungen der Aufenthaltsbedingungen durch Mehrfachnutzung von Pässen/Ausweisen sind nicht erlaubt.

Strafen bei Verstößen:

  • Geldstrafe von 25% des Zollwertes des Fahrzeugs
  • Beschlagnahmung des Fahrzeugs
  • Ausweisung aus der Türkei

Höhe der Geldstrafe:

  • 1 Monat Überschreitung: 1.656 TL
  • 2 Monate Überschreitung: 3.312 TL
  • 3 Monate Überschreitung: 4.968 TL

Zusatzstrafe:

  • 6.624 TL für die unbefugte Ausfuhr des Fahrzeugs ohne Zustimmung der Zollbehörde

Empfehlung:

Informieren Sie sich vor der Einreise in die Türkei über die genauen Regelungen und halten Sie diese strikt ein, um hohe Bußgelden und die Beschlagnahmung Ihres Fahrzeugs zu vermeiden.

Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und keine Rechtsberatung. Bei spezifischen Fragen sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

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