- Zweck: Das Fahrzeug darf nur für den ursprünglich angegebenen Zweck genutzt werden. Vermietung, Verleih, Weitergabe oder Verkauf ohne Genehmigung sind verboten.
- Nutzung: Nur berechtigte Personen (z.B. Ehepartner, Eltern, Kinder) dürfen das Fahrzeug nutzen.
- Modifikationen: Änderungen an eingetragenen Fahrzeugteilen bedürfen der Genehmigung der Zollbehörde.
- Aufenthaltsdauer: Nach 3 Monaten muss das Fahrzeug ausgeführt oder der Zollbehörde vorgeführt werden.
- Mehrfache Einreise: Umgehungen der Aufenthaltsbedingungen durch Mehrfachnutzung von Pässen/Ausweisen sind nicht erlaubt.
Strafen bei Verstößen:
- Geldstrafe von 25% des Zollwertes des Fahrzeugs
- Beschlagnahmung des Fahrzeugs
- Ausweisung aus der Türkei
Höhe der Geldstrafe:
- 1 Monat Überschreitung: 1.656 TL
- 2 Monate Überschreitung: 3.312 TL
- 3 Monate Überschreitung: 4.968 TL
Zusatzstrafe:
- 6.624 TL für die unbefugte Ausfuhr des Fahrzeugs ohne Zustimmung der Zollbehörde
Empfehlung:
Informieren Sie sich vor der Einreise in die Türkei über die genauen Regelungen und halten Sie diese strikt ein, um hohe Bußgelden und die Beschlagnahmung Ihres Fahrzeugs zu vermeiden.
Hinweis: Diese Informationen sind allgemeiner Natur und keine Rechtsberatung. Bei spezifischen Fragen sollten Sie einen Anwalt konsultieren.