Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde die Anforderung, für Eigentumsurkundenübertragungstransaktionen einen Termin mit dem Bezirk zu vereinbaren, in dem sich die Immobilie befindet, abgeschafft. Mit dem neuen Antrag können die Parteien den Übertragungsprozess abschließen, indem sie bei jedem Grundbuchamt einen Antrag stellen.
(Kaynak 2024-12-03)