Die rechtliche Lage bei Flughafentransfers

  • Marion Budwig durch Marion Budwig
  • 1 Tag vor
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Was ist zu beachten!

Die türkische Gesetzgebung schreibt für private Flughafentransfers eine spezielle Türsab-Genehmigung D2 vor. Diese Genehmigung ist an strenge Auflagen gebunden, wie z.B. einen Mindestfuhrpark von mehreren Fahrzeugen und mindestens 75 Sitzplätzen. Die Lizenz sollte mindestens 12 Jahre sein.

Aufgrund dieser hohen Hürden haben sich verschiedene Praktiken entwickelt:

  • Vermietung von Genehmigungen: Unternehmen mit der erforderlichen Genehmigung vermieten diese an kleinere Anbieter.
  • Tätigkeit unter falschem Namen: Viele Subunternehmen arbeiten trotz der gesetzlichen Vorgaben unter eigenem Namen.

Die Folgen für Sie:

  • Versicherungslücke: Bei einem Unfall mit einem Fahrzeug, das nicht über die korrekte Genehmigung verfügt, sind die Fahrgäste oft nicht ausreichend versichert.
  • Hohe Kosten: Im schlimmsten Fall müssen Sie selbst für ihre entstandenen Schäden aufkommen. (für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr, es handel sich lediglich um Informationen, die nicht rechtsverbindlich sind)

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