Ab 2025 müssen Gebäude mit einer Gesamtbaufläche von 2.000 Quadratmetern und mehr verpflichtend nach dem Konzept „Nearly Zero Energy Building (Ab 2025 müssen Gebäude mit einer Gesamtbaufläche von 2.000 Quadratmetern und mehr verpflichtend nach dem Konzept „Nearly Zero Energy Building (NSEB)“ errichtet werden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann keine Baugenehmigung erhalten.
Eine NoteA-Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Gebäude auf Grundstücken ab 2.000 Quadratmetern mindestens 10 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Energiequellen decken. Dieser Beschluss trat am 1. Januar 2023 mit der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in Kraft, die erstmals im Amtsblatt des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vom 19. Februar 2022 veröffentlicht wurde. (Kaynak) NSEB)“ errichtet werden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann keine Baugenehmigung erhalten.
Eine NoteA-Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Gebäude auf Grundstücken ab 2.000 Quadratmetern mindestens 10 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Energiequellen decken. Dieser Beschluss trat am 1. Januar 2023 mit der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in Kraft, die erstmals im Amtsblatt des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vom 19. Februar 2022 veröffentlicht wurde. (Kaynak)
10 Prozent Energie aus erneuerbaren Energiequellen decken
