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Die rechtliche Lage bei Flughafentransfers

Was ist zu beachten! Die türkische Gesetzgebung schreibt für private Flughafentransfers eine spezielle Türsab-Genehmigung D2 vor. Diese Genehmigung ist an strenge Auflagen gebunden, wie z.B. einen Mindestfuhrpark von mehreren Fahrzeugen und mindestens 75 Sitzplätzen. Die Lizenz sollte mindestens 12 Jahre sein. Aufgrund dieser hohen Hürden haben sich verschiedene Praktiken entwickelt:...

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